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   BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17   

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BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17 (https://dejure.org/2019,697)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2019 - 4 AZR 445/17 (https://dejure.org/2019,697)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 (https://dejure.org/2019,697)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 4 Abs. 5 TVG, §§ 1 bis 74 des Bundes-Angestelltentarifvertrags, Art. 267 AEUV, Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 3 RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2 RL 2001/23/EG, Richtlinie 77/187/EWG, RL 77/187/EWG, Art. 3 RL 77/187/EWG, Art. 3 RL 2001/23/EG, § 561 ZPO, § 554 ZPO, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Kein Verschlechterungsverbot bei Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer

    Tarifrecht; Prozessrecht; Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen beim Betriebsübergang; Verschlechterungsverbot; Vorabentscheidungsverfahren; Antragsgrundsatz

  • rewis.io

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang - Antragsgrundsatz - Auslegung eines Änderungstarifvertrags - Verschlechterungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozessrecht - Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen beim Betriebsübergang; Verschlechterungsverbot; Vorabentscheidungsverfahren; Antragsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Bedeutung des Antragsgrundsatzes bei mehreren Streitgegenständen

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen beim Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Ablösung von Tarifverträgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen beim Betriebsübergang - Verschlechterungsverbot - Vorabentscheidungsverfahren - Antragsgrundsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablösung tarifvertraglicher Regelungen bei Betriebsveräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1081
  • NZA 2019, 922
  • BB 2019, 2106
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache "Scattolon" (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 -) folgt kein allgemeines Verschlechterungsverbot.

    Der Erwerber darf die nach dem bei ihm geltenden Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen - einschließlich derjenigen über das Arbeitsentgelt - grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Übergangs anwenden (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 73 bis 75; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 34; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 30) .

    Die Richtlinie soll soweit wie möglich gewährleisten, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber in unveränderter Form fortgesetzt wird, um zu verhindern, dass sich die Lage der betroffenen Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs verschlechtert (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 75; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 26; 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 26; ebenso 6. April 2017- C-336/15 - [Unionen] Rn. 18; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 27) .

    (3) Aus der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache "Scattolon" (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 -) folgt kein anderes Ergebnis.

    (a) Der Gerichtshof hatte in der Rechtssache darüber zu befinden, ob Art. 3 RL 77/187/EWG dahin auszulegen ist, dass für die Berechnung des Arbeitsentgelts von im Sinne der Richtlinie übergegangenen Arbeitnehmern das beim Veräußerer erreichte Dienstalter zu berücksichtigen ist (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 67) .

    Den Arbeitnehmern sollte die Gehaltsstufe zugewiesen werden, die ihrem am 31. Dezember 1999 bezogenen Jahresarbeitsentgelt entsprach oder unmittelbar darunter lag (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 19, 78 f.) .

    (bb) Vor dem Hintergrund dieser Fallgestaltung hat der Gerichtshof bestätigt, dass der Erwerber die nach dem bei ihm geltenden Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen ab dem Zeitpunkt des Übergangs anwenden darf (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 74) .

    Der Gerichtshof hat ferner angenommen, dass die RL 77/187/EWG nicht mit Erfolg dafür geltend gemacht werden könne, um beim Übergang von Unternehmen eine Verbesserung des Arbeitsentgelts oder anderer Arbeitsbedingungen zu erwirken (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 77) .

    Die Lage der übergegangenen Arbeitnehmer dürfe sich nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs verschlechtern (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 75, 76, 81, 83) .

  • EuGH, 06.04.2017 - C-336/15

    Unionen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG -

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Die Richtlinie soll soweit wie möglich gewährleisten, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber in unveränderter Form fortgesetzt wird, um zu verhindern, dass sich die Lage der betroffenen Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs verschlechtert (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 75; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 26; 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 26; ebenso 6. April 2017- C-336/15 - [Unionen] Rn. 18; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 27) .

    Der Erwerber muss daher in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 19; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29) .

    (4) Ebenso wenig lässt sich der Entscheidung in der Rechtssache "Unionen" (EuGH 6. April 2017 - C-336/15 -) ein Verschlechterungsverbot im Rahmen der Ablösung entnehmen.

    (a) In diesem Fall hatte der Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob Art. 3 RL 2001/23/EG dahin auszulegen ist, dass der Erwerber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers für die Berechnung der von Beschäftigungszeiten abhängigen Kündigungsfrist die beim Veräußerer verbrachte Beschäftigungszeit einzubeziehen hat (EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 16) .

    Der Gerichtshof bestätigte daraufhin die Möglichkeit für den Erwerber, Anpassungen vorzunehmen, und stellte klar, dass bei gleichlautenden Kollektivvereinbarungen beim Veräußerer und Erwerber ohne solche Anpassungen keine schlechteren Bedingungen für die übergegangenen Arbeitnehmer gelten können (EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 19, 31) .

    Diese Frist folgte nicht aus Art. 3 RL 2001/23/EG, sondern aus dem nationalen schwedischen Recht (vgl. EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 6, 28; so auch Mückl EWiR 2017, 379, 380; Beckerle BB 2017, 1146, 1148; unzutreffend daher Witschen EuZA 2017, 534, 540) .

  • BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18

    Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    auch BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 24 mwN) .

    Auf dieser Grundlage muss es sich unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig - "acte clair" - oder durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel zulässt - "acte éclairé"  - (BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29; 15. Dezember 2016 - 2 BvR 221/11 - Rn. 37; BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 303/17 - Rn. 23 mwN; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 50; 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 27 f., BAGE 158, 230) .

    Hinsichtlich der Voraussetzungen eines acte clair oder acte éclairé kommt dem letztinstanzlichen Hauptsachegericht ein Beurteilungsrahmen zu (BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29; 15. Dezember 2016 - 2 BvR 221/11 - Rn. 36 f. mwN; 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 - Rn. 8 f. mwN) .

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass diese Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH 9. September 2015 - C-72/14 und C-197/14 - [van Dijk] Rn. 55 ff.; 9. September 2015 - C-160/14 - [João Filipe Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 38 ff.; grundlegend 6. Oktober 1982 - 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 21; sh.

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die strittigen Fragen der jeweiligen Verfahren vollkommen identisch sind (EuGH 6. Oktober 1982 - 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 14) .

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Die Richtlinie soll soweit wie möglich gewährleisten, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber in unveränderter Form fortgesetzt wird, um zu verhindern, dass sich die Lage der betroffenen Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs verschlechtert (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 75; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 26; 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 26; ebenso 6. April 2017- C-336/15 - [Unionen] Rn. 18; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 27) .

    Der Erwerber muss daher in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 19; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29) .

  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Auf dieser Grundlage muss es sich unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig - "acte clair" - oder durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel zulässt - "acte éclairé"  - (BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29; 15. Dezember 2016 - 2 BvR 221/11 - Rn. 37; BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 303/17 - Rn. 23 mwN; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 50; 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 27 f., BAGE 158, 230) .

    Hinsichtlich der Voraussetzungen eines acte clair oder acte éclairé kommt dem letztinstanzlichen Hauptsachegericht ein Beurteilungsrahmen zu (BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29; 15. Dezember 2016 - 2 BvR 221/11 - Rn. 36 f. mwN; 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 - Rn. 8 f. mwN) .

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Indem das Landesarbeitsgericht die Klage jedoch auch diesbezüglich abgewiesen hat, hat es über einen anderen Streitgegenstand entschieden (vgl. BAG 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 18, BAGE 161, 47) , der nicht zur Entscheidung gestellt war.

    Damit hat das Landesarbeitsgericht über einen Streitgegenstand entschieden (vgl. BAG 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 18, BAGE 161, 47) , der nicht zur Entscheidung gestellt war.

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Dies gilt selbst bei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Entwicklungen (BAG 20. Februar 2018 - 1 ABR 53/16 - Rn. 24; 15. Juni 2016 - 4 AZR 805/14 - Rn. 40, BAGE 155, 280) .

    Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (BAG 20. Februar 2018 - 1 ABR 53/16 - Rn. 26 bis 29) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    a) Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235) .

    c) Das Urteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft auszuschließen (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 23, BAGE 151, 235) .

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
    Die Richtlinie soll soweit wie möglich gewährleisten, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber in unveränderter Form fortgesetzt wird, um zu verhindern, dass sich die Lage der betroffenen Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs verschlechtert (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 75; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 26; 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 26; ebenso 6. April 2017- C-336/15 - [Unionen] Rn. 18; 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 27) .
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06

    Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 640/95

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Betriebsübergang

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 499/12

    Keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • EuGH, 09.09.2015 - C-72/14

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wandererwerbstätige - Soziale Sicherheit -

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17

    Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15

    Auslegung - Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 138/12

    Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Die Rechtslage erscheint weder von vornherein eindeutig - "acte clair" - noch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel zulässt - "acte éclairé" - (vgl. hierzu EuGH 9. September 2015 - C-72/14 ua. - [van Dijk] Rn. 52 ff.; 9. September 2015 - C-160/14 - [João Filipe Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 38 ff.; BVerfG 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14 ua. - Rn. 315, BVerfGE 151, 202; BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 36, BAGE 165, 100) .
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    e) Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV liegen nicht vor (vgl. dazu BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 35, BAGE 165, 100) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Die Richtlinie soll so weit wie möglich die Fortsetzung der Arbeitsverträge oder der Arbeitsverhältnisse mit dem Erwerber in unveränderter Form sicherstellen, um eine Verschlechterung der Lage der betroffenen Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs zu verhindern (EuGH 26. März 2020 - C-344/18 - [ISS Facility Services] Rn. 25; 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 48; 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 18; BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 39, BAGE 165, 100) .
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